Seit letztem Jahr wird um die Verabschiedung des neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gerungen. Corona & Co haben auch im ersten Halbjahr nicht dazu geführt das neue KWKG auf den Weg zu bringen.
Zum Ende der Sommerpause hat sich die Bundesregierung dazu entschieden die Neuregelungen zum KWKG und auch zum GEG (Gebäudeenergiegesetz) auf den Weg zu bringen. Am 13.August wurde nun das neue KWK-Gesetz (KWKG 2020) im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr.37 veröffentlicht. Demnach tritt das Gesetz einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also am 14.August 2020.
Wichtig ist, im neuen KWKG 2020 treten einige Regelungen des Gesetzes rückwirkend zum 01.Januar 2020 in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen des Gesetzes ist die Beschränkung der jährlich maximalen Vollbenutzungsstunden, der Förderdauer und auch der Fördersätze, die jetzt schon für Anlagen gelten, die nach dem 01.01.2020 in Betrieb gehen.
Grundsätzlich stellt das neue KWKG Anlagenbetreiber nicht schlechter. Die neuen Fördersätze und Beschränkungen der Förderdauer führen bei richtiger Planung und Auslegung sogar zu schnelleren Amortisationen von KWK-Anlagen.
Innerhalb der Planungsprozesse von KWK-Anlagen betrachten wir das Thema Auslegung und Wirtschaftlichkeit intensiv, das ist mit Sicherheit eines der Erfolgsgeheimnisse unserer Kraftland Planungen.