EEG-Umlage für KWK

Nach bekanntlich schwieriger und langer Regierungsbildungszeit hat auch das BMWi sich wieder seinen Aufgaben gegenüber der EU-Kommission gewidmet.

Durch die beharrlichen Hinweise des B.KWK und anderer Verbände konnte erreicht werden, dass die Sachlage zu den Verhandlungen des BMWi mit der zuständigen EU-Kommission, zur Thematik EEG-Umlage für KWK-Anlagen, in der 7. Sitzung des Bundestagsausschusses Wirtschaft und Energie behandelt wurden. Im Tagesordnungspunkt 4 hieß es dazu:

„Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Stand der Verhandlungen über die Begrenzung der EEG-Umlage auf Strom zur Eigenversorgung aus neuen KWK-Anlagen“

Den aktuellen Informationen nach hat das BMWi wohl der EU-Kommission bereits einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Mit diesem Vorschlag könnten wohl kurzfristig die Differenzen zur beihilferechtlichen Regelung aus dem Weg geräumt werden. Dem Bericht zu Folge könnten damit die KWK-Anlagen wieder mit einer 40%igen EEG-Umlage im Eigenstrom betrieben werden. Die Neuregelung soll nach dem Wunsch des BMWi rückwirkend zum 01.01.2018 gelten.

Weiterhin wird momentan an einem Referententwurf für Änderungen am EEG und am KWKG gearbeitet. Ohne vollständig zu novellieren soll es hier zu Vereinfachungen und Verbesserungen für den KWK-Ausbau kommen.

Es bleibt mit Sicherheit abzuwarten, wie diese aussehen – positive Anzeichen sind jedoch endlich wieder auszumachen.

Presseartikel Back & Frost
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