Unsicherheit bei EEG-Eigenversorgung vom Tisch

Laut Pressemitteilung des BMWi vom 08.05.2018 konnte Bundeswirtschaftsminister Altmaier die restlichen Differenzen mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager klären.

Damit ist die seit Dezember 2017 herrschende Unsicherheit im KWK-Markt vom Tisch. Das dürfte Betreiber bestehender Eigenstrom-KWK-Anlagen genau so freuen wie Investoren von Neubau-Projekten.

Inhaltlich heißt es dazu in der Pressemitteilung:

Konkret wurde gestern – vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission – folgende Grundsatzeinigung erzielt:

  • KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent.
  • Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
  • Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1.1.2018.
EEG-Umlage für KWK
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